Abrechnung
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie stellt. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann für Sie den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik (5 Sitzungen) muss seitens der Psychotherapeut*in ein Antrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden, den ich gerne für Sie erstelle. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik muss seitens der Therapeutin ein Antrag bei der GKV eingereicht werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler*in haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten.